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Einkommensteuer; | Freibetrag für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 Abs. 3 EStG)
In dem Beitrag ,,Einkommensteuererklärung 2001'' in NWB F. 3b S. 5489 ff. hat sich auf S. 5491 unter III, 1, a ein Fehler eingeschlichen. Der Satz 2 des Absatzes muss korrekt lauten: ,,Die Freibeträge nach § 13 Abs. 3 EStG gelten auch für den VZ 2001 in Höhe von 1 300/2 600 DM, die für alle Land- und Forstwirte vorgesehen sind, deren Summe der Einkünfte 60 000/120 000 DM nicht übersteigt.''