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BBK Nr. 13 vom Seite 629

Übernahme von Fortbildungskosten durch den Arbeitgeber

Folgerungen für Lohnsteuer, Umsatzsteuer und Sozialversicherung

Lars Wohlfarth

[i]infoCenter, Fortbildungskosten, NWB SAAAB-03400 Die in der Vergangenheit vorhandenen Irritationen über die steuerliche Behandlung von erstatteten Weiterbildungskosten an den Arbeitnehmer sind durch die Neufassung von R 19.7 LStR 2011 ausgeräumt worden. Danach knüpft die Steuerfreiheit derartiger Erstattungen nicht mehr an die Rechnungsstellung an den Arbeitgeber, sondern ausschließlich an das eigenbetriebliche Interesse. Dennoch gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Im Folgenden werden deshalb die am häufigsten auftretenden Fallkonstellationen unter lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Gesichtspunkten dargestellt, auch im Hinblick auf den Vorsteuerabzug.

I. Rechtsentwicklung

[i]Nunmehr bundeseinheitliche RegelungMit den Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien (LStÄR) 2011 wurde in R 19.7 LStR 2011 eine Klarstellung der neuen Rechtsauffassung zu beruflichen Fort- und Weiterbildungskosten getroffen. Damit ist eine einheitliche Regelung in allen Bundesländern vorhanden – zugunsten der betroffenen Unternehmen. In der Vergangenheit gab es zu diesem Thema unterschiedliche Auffassungen:

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