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BBK Nr. 13 vom Seite 605

Latente Steuern in der Buchhaltung

Die Bedeutung [i]Ausführlicher Beitrag mit Praxisfall ab Seite 617 latenter Steuern für den Jahresabschluss hat sich durch das BilMoG stark gewandelt. Spielten latente Steuern bisher nur im Konzernabschluss eine Rolle, so sind sie nun auch im Jahresabschluss allgegenwärtig. Zweifelsfragen können sich insbesondere bei der Erfassung und Umsetzung von aktiven und passiven latenten Steuern ergeben.

Eine Langfassung des Beitrags finden Sie in .

I. Vor BilMoG: Überleitungsrechnung

[i]Abkehr von der EinheitsbilanzI. d. R. haben die bilanzierenden Kaufleute bis zum Geschäftsjahr 2009 versucht, aus Kostengründen eine eigenständige Steuerbilanz zu vermeiden. Stattdessen haben sie die zwingenden Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz in einer sog. Überleitungsrechnung gemäß § 60 EStDV dargestellt. Die Anzahl der zwingenden Abweichungen hat aber durch das BilMoG deutlich zugenommen, so dass diese in einer Überleitungsrechnung nicht mehr vernünftig darstellbar sind.

II. Nach BilMoG: Erstanwendung und Übergangsregelung

[i]Erhöhte Informationsfunktion der HandelsbilanzDie Voraussetzungen für den Ansatz latenter Steuern haben sich durch das BilMoG grundlegend geändert. Verantwortlich dafür sind insbesondere die steuerlichen Vergünstigungen, die der Kaufmann in An...

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