5 vor Kosten- und Leistungsrechnung
2. Aufl. 2011
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XI. Vorteile der Teilkostenrechnung gegenüber der Vollkostenrechnung zur Entscheidungsfindung
184 [i]Vollkostenrechnung ≠ verursachungsgerecht → FehlentscheidungenUnter Vollkostenrechnung versteht man die Kostenrechnungssysteme, bei denen sämtliche Kosten, also alle Einzelkosten und alle Gemeinkosten, auf die Kostenträger verrechnet werden. Bei den jeweiligen Einzelkosten ist eine Zuordnung problemlos möglich, die Gemeinkosten, insbesondere der fixe Anteil, können jedoch nicht verursachungsgerecht auf die Kostenträger verteilt werden, da die im Betriebsabrechnungsbogen ermittelten Gemeinkostenzuschlagssätze auf dem Durchschnittsprinzip beruhen und eigentlich nur für einen bestimmten Beschäftigungsgrad gültig sind (Fixkostenverteilung ist bei Beschäftigungsänderung nicht mehr korrekt). Diese mehr oder weniger willkürliche Verteilung der Fixkosten führt aufgrund der sich ergebenden Ungenauigkeiten oft zu unternehmerischen Fehlentscheidungen.
185 [i]System der
TeilkostenrechnungIm Rahmen der Teilkostenrechnung wird
lediglich ein Teil der angefallenen Kosten, in der Regel die Einzelkosten oder
die variablen Kosten, auf die Kostenträger verrechnet, die Gemeinkosten
bzw. die fixen Kosten werden als „Block„ in die
Betriebsergebnisrechnung übernommen.
Die ...