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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 23 | Spenden: Aufteilung einer Zuwendung in angemessenes Entgelt und unentgeltliche Leistung

Die Aufteilung einer Zuwendung in ein angemessenes Entgelt und eine den Nutzen übersteigende unentgeltliche Leistung ist nach einem aktuellen Urteil des FG Münster nicht möglich. Dies entspricht der ständigen BFH-Rechtsprechung, der sich die Finanzverwaltung angeschlossen hat. Der BFH bekommt jetzt jedoch die Gelegenheit, seine Auffassung zu überprüfen.

Die Aufteilung einer Zuwendung in eine unentgeltliche Spende und einen entgeltlichen Anteil hat das Finanzgericht Münster im folgenden Fall abgelehnt:

Ein Unternehmer wollte von einem Verein ein Grundstück kaufen. Bei den Verhandlungen stellte er eine Spende in Aussicht. Der Vertrag kam zu Stande und der Käufer überwies die zugesagte Spende. Oder: die angebliche Spende, wie man wohl besser sagen muss. Das Finanzamt jedenfalls bezweifelte, dass die Zuwendung ohne Gegenleistung, also unentgeltlich, erfolgt war. Der Sonderausgabenabzug wurde daher verweigert. Wirtschaftlich betrachtet sei der ausgewiesene Kaufpreis für das künftige Bauland viel zu niedrig gewesen. Erst zusammen mit dem als Spende deklarierten Betrag seien die Anschaffungskosten als angemessen anzusehen. Kurzum: Das Finanzamt sah d...

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