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Finanzgerichtsordnung; | Darlegungsanforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache in Zolltarifsachen (§§ 115, 116 FGO)
Der ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Die Eingliederung der Zolltarifsachen in das allgemeine Revisionssystem durch die FGO-Novelle zum macht es erforderlich, dass auch bei Zolltarifsachen die grundsätzliche Bedeutung i. S. des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO dargelegt werden muss. (2) Auf die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung in Zolltarifsachen kann insoweit verzichtet werden, als diese unter den Umständen des konkreten Streitfalls offenkundig ist. Ist eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) erfolgreich angefochten worden und hat das FG die Zollbehörde zu einer anderweitigen Einreihung der Ware verpflichtet, so werden in der auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützten NZB Ausführungen hinsichtlich der Formulierung einer konkreten Rechtsfrage, z...