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OLG Hamm 04.01.2011 15 W 270/10, NWB 26/2011 S. 2184

Gesellschaftsrecht | Vorlage des Gesellschaftsvertrags einer Limited zur Registereintragung der Zweigniederlassung

Bei Anmeldung der Eintragung einer Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, etwa einer Private Limited Company, ist der Gesellschaftsvertrag (hier: Memorandum of Association und die Articles of Association) in öffentlich beglaubigter Abschrift vorzulegen (§ 13 Abs. 2 Satz 1 GmbHG). Dafür reicht es aber aus, wenn der beglaubigende Notar bescheinigt, dass die vorgelegte Abschrift mit den beim Companies House elektronisch eingereichten Unterlagen identisch ist. Das Gericht ließ die vorgelegte Abschrift des Gesellschaftsvertrags, der keine physischen Unterschriften trug, angesichts der Beglaubigungserklärung des englischen Notars unbeanstandet.

Anmerkung:

[i]Campos Nave/Gäbel, NWB F. 18 S. 4387Die Einschaltung des englischen Notars, die Übersetzung seiner Bescheinigung und die entsprechend...

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