Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Rheinland-Pfalz 23.03.2011 2 K 1855/10, NWB 26/2011 S. 2178

Einkommensteuer | Aufwendungen für Fernsehgerät und Treppenschräglift als außergewöhnliche Belastungen

Das entschieden, dass die Aufwendungen für ein kontraststarkes Fernsehgerät keine außergewöhnlichen Belastungen sind. Im Streitfall hatte der Kläger in der Einkommensteuererklärung verschiedene Aufwendungen bei den außergewöhnlichen Belastungen geltend gemacht, wovon ein Teilbetrag auf die Anschaffung eines Fernsehgeräts entfiel. Der Steuererklärung war eine Erläuterung beigefügt, wonach die Ehefrau des Klägers an einer Erkrankung des rechten Auges leiden würde. Die Sehkraft des linken Auges sei ebenfalls sehr stark eingeschränkt. Durch die Sehkrafteinschränkung sei fernsehen nur mit einem kontraststarken Fernseher möglich, die Neuanschaffung sei daher unumgänglich gewesen. Im Finanzgerichtsverfahren legte der Kläger eine augenfa...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen