Einkommensteuer: Einkünfteerzielungsabsicht bei Sanierung einer leer stehenden, zur Wiedervermietung angebotenen, letztlich
aber selbst genutzten Wohnung
Leitsatz
Hat der Steuerpflichtige den Entschluss, auf Dauer zu vermieten, endgültig gefasst, so gilt diese Annahme für die Dauer seiner
Vermietungstätigkeit auch dann, wenn er das vermietete Objekt aufgrund eines neu gefassten Entschlusses veräußert oder selbst
nutzt. Dagegen liegt ein gegen die Einkünfteerzielungsabsicht sprechendes Indiz beispielsweise vor, wenn der Steuerpflichtige
eine zunächst vermietete Eigentumswohnung in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung - in
der Regel innerhalb von bis zu fünf Jahren - wieder veräußert oder selbst nutzt und während dieser Zeit nur einen Werbungskostenüberschuss
erzielt hat (ständige Rechtsprechung).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2012 S. 6 Nr. 25 DStRE 2012 S. 1044 Nr. 17 DStZ 2011 S. 583 Nr. 16 EFG 2011 S. 2076 Nr. 23 AAAAD-85464
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 11.04.2011 - 6 K 257/09
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