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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 1 K 808/08 EFG 2011 S. 1407 Nr. 16

Gesetze: InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3, InsO § 94, InsO § 131, InsO § 87, AO § 226, AO § 220 Abs. 1 S. 2, BGB § 387, UStG § 17 Abs. 1 S. 7, UStG § 17 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 16

Insolvenzrechtliches Aufrechungsverbot bei Vorsteuererstattungsanspruch

Leitsatz

1. Das FA hat die Möglichkeit der Aufrechung gegen Vorsteuerüberhänge des Insolenzschuldners durch eine anfechtbare Rechtshandlung erlangt, wenn die Eingangsleistung in der Zeit der vorläufigen Insolvenzverwaltung erfolgt ist.

2. Die gläubigerbenachteiligende Wirkung ergibt sich daraus, dass das FA erst durch die Bestellung der Insolvenzschuldnerin und den daraus folgenden Anspruch auf Vorsteuervergütung die Möglichkeit zur Aufrechnung erhalten hat.

3. Wegen des grundsätzlichen Vorrangs des Insolvenzrechts vor dem Steuerverfahrensrechts ändert die Saldierung steuerrechtlicher unselbständiger Ansprüche nach § 16 UStG nichts an dem Aufrechnungsverbot nach § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 1407 Nr. 16
ZIP 2011 S. 1784 Nr. 37
ZAAAD-85434

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 06.04.2011 - 1 K 808/08

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