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BFH 14.04.2011 IV R 52/09, NWB 25/2011 S. 2107

Gewerbesteuer | Berücksichtigung von AfA beim Gewerbeertrag

Nach den Vorschriften des EStG bemessene AfA für Wirtschaftsgüter ist nach dem in voller Höhe bei der Ermittlung des Gewerbeertrags gem. § 7 GewStG zu berücksichtigen, wenn der Zeitpunkt des Beginns der AfA mit dem Zeitpunkt des Beginns des Gewerbebetriebs zusammenfällt.

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