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BGH Urteil v. - I ZR 269/88

Gesetze: HGB § 89b Abs. 1

Abzinsung des Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters

Leitsatz

1. Die Abzinsung des Ausgleichsanspruchs hat bei dessen Berechnung im Rahmen des § 89b I HGB zu erfolgen.

2. Für die Abzinsung ist ohne Bedeutung, wann die Ausgleichszahlung bewirkt wird.

3. Auf den abgezinsten Ausgleichsbetrag sind bei nicht festgesetzter Zahlung Fälligkeits- oder Verzugszinsen zu leisten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
YAAAD-85268

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BGH, Urteil v. 08.11.1990 - I ZR 269/88

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