Besteuerung des Hotel- und Gaststättengewerbes
6. Aufl. 2011
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Abschnitt C: Außenprüfung; Steuerfahndung; Selbstanzeige
I. Außenprüfung, Steuerfahndung
Literatur: Papperitz/Keller, ABC Betriebsprüfung, Bonn 1999; Bilsdorfer, Die Betriebsprüfungsordnung 2000, NWB F. 17, 1655; ders., Die Außenprüfung, NWB F. 17, 1809; Intemann, Die Außenprüfung im digitalen Zeitalter, NWB F. 17, 2007; v. Wedelstädt, Betriebsprüfung, NWB InfoCenter 2010; Baumann, Zulässigkeit einer Betriebsprüfung im Jahrestakt, NWB 43/2009, 3338; Huber/Wähnert, Neue interaktive Prüfungstechnik (NiPt), NWB 36/2009, 2814.
Verwaltungsanweisungen: Anwendungserlass zur Abgabenordnung, BStBl 2000 I S. 190 ff.; Verwaltungsvorschrift für die Betriebsprüfung (BpO 2000) v. , NWB G F. 2, 735; Hinweise auf die wesentlichen Rechte und Mitwirkungspflichten des Stpfl. bei der Außenprüfung (§ 5 Abs. 2 Satz 2 BpO 2000), BStBl 2001 I S. 502.
1. Aufgabe, Bedeutung, Zuständigkeit
1963Die Außenprüfung ist zentraler Bestandteil des Besteuerungsverfahrens. Sie soll durch Überprüfung an der Steuerquelle sicherstellen, dass Steuern nicht verkürzt, zu Unrecht erhoben oder Steuererstattungen und -vergütungen zu Unrecht gewährt oder versagt werden (§ 85 AO). Es gelten die Grundsätze des Amtsermittlungsprinzips (§ 88 AO).
1964Gesetzmäßige Besteuerung liegt im Interesse von Bürger und Gemeinschaft. In dieser Richtung wirkt die Insti...