BGH Beschluss v. - VII ZR 94/09

Architektenvertrag: Verjährungsbeginn bei vor der Abnahme entstandenen Gewährleistungsansprüchen; Verwirkung

Gesetze: § 242 BGB, § 634a BGB vom , § 635 aF BGB

Instanzenzug: Az: 12 U 40/09 Urteilvorgehend LG Arnsberg Az: 2 O 547/06

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 12. Zivilsenats des wird zurückgewiesen.
Die Erwägungen des Berufungsgerichts sind rechtsfehlerhaft, sofern es meint, die Verjährung des Schadenersatzanspruchs nach § 635 BGB a.F. könne schon vor der Abnahme beginnen und sie richte sich nach den Vorschriften über die Regelverjährung statt nach § 634a BGB n.F. Beide Punkte hat der Senat nach Erlass des Berufungsurteils, teils in Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung, geklärt (, BauR 2010, 1778 = NZBau 2010, 768, und Urteil vom - VII ZR 61/10, NJW 2011, 1224). Hierauf wird verwiesen. Das ist jedoch nicht entscheidungserheblich. Das Berufungsurteil wird von den weiteren Erwägungen zur Verwirkung getragen. Von einer Begründung wird insoweit abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Gegenstandswert:  90.000 €
Kniffka                                      Safari Chabestari                                     Eick
                      Halfmeier                                                 Leupertz

Fundstelle(n):
RAAAD-84644