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OFD Münster 17.05.2011 , StuB 11/2011 S. 432

Einkommen-/Lohnsteuer | Abgrenzung zwischen Bar- und Sachlohn bei Gutscheinen und Einkaufsberechtigungen

Der BFH hat mit drei Grundsatzurteilen vom 11.11.2010 – VI R 21/09 NWB XAAAD-61015 (BStBl 2011 II S. 383), VI R 27/09 NWB HAAAD-61016 (BStBl 2011 II S. 386) und VI R 41/10 NWB RAAAD-61017 (BStBl 2011 II S. 389), in denen es um die Besteuerung von Tankkarten, Tankgutscheinen und Geschenkgutscheinen ging, zur Unterscheidung von Barlohn und Sachlohn und in diesem Zusammenhang zur Anwendung der monatlichen Sachbezugsfreigrenze von 44 € Stellung genommen. In den vom BFH entschiedenen Streitfällen ging es um folgende Sachverhalte:

  • Der Arbeitgeber hatte seinen Arbeitnehmern das Recht eingeräumt, auf seine Kosten gegen Vorlage einer Tankkarte bei einer bestimmten Tankstelle bis zu einem Höchstbetrag von 44 € monatlich zu tanken,

  • Arbeitnehmer hatten von ihrem Arbeitgeber anlässlich ihres Geburtstags Geschenkgutscheine einer großen Einzelhandelskette über 20 ...

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