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Schonfrist für Selbstversorgungsbetriebe bis Veranlagungszeitraum 2012
Die Finanzverwaltung wird bei Selbstversorgungsbetrieben (§ 68 Nr. 2 Buchst. b AO), die bereits am bestanden haben, bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 2012 keine nachteiligen Folgen, z. B. Regelsatzbesteuerung, aus dem (BStBl 2009 II S. 560) zur Umsatzsteuerbegünstigung ableiten.