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Unternehmereigenschaft von geschäftsführendem KG-Komplementär
Umsätze, die der Gesellschafter einer Personengesellschaft noch bis zum gegenüber der Gesellschaft erbringt, können trotz eines gesellschaftsvertraglich vereinbarten Weisungsrechts der Gesellschaft als selbständig i. S. des § 2 Abs. 1 UStG behandelt werden. Ab diesem Zeitpunkt gilt dann entsprechend dem , dass die Tätigkeit eines geschäftsführenden Komplementärs einer KG umsatzsteuerrechtlich nicht selbständig ausgeübt werden kann.