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BMF 21.04.2011 IV C 3 - S 2342/07/0001 : 126, KSR 6/2011 S. 12

Geldleistungen für Kinder in Vollzeitpflege

Das BMF hat die einkommensteuerliche Behandlung von Geldleistungen geregelt, die Personen dafür erhalten, dass sie Kinder in Vollzeitpflege, in einer Tagesgruppe, in einem Heim oder intensiv sozialpädagogisch einzeln betreuen.

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