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IWB Nr. 7 vom Seite 365 Fach 11 Europäische Gemeinschaften Gr. 2 Seite 406

Gemeindliche Unternehmenssteuern im europäischen Vergleich

von Dipl.-Finanzwirt Thomas Keß, Bonn

Von vielen Kritikern der deutschen Gewerbesteuer wird vorgebracht, diese sei nicht nur innerhalb Deutschlands — aufgrund der erheblichen Unterschiede bei den Hebesätzen — ein Wettbewerbsfaktor, sie bedeute auch für den Standort Deutschland insgesamt einen Wettbewerbsnachteil, weil vergleichbare Abgaben in den meisten anderen Ländern der Europäischen Union nicht existieren. Gemeindliche Unternehmenssteuern kommen tatsächlich aber in mehreren EU-Staaten vor. Sie sollen im Folgenden dargestellt und mit der deutschen Gewerbesteuer verglichen werden.

I. Österreich

Mit der Eingliederung Österreichs in das Deutsche Reich 1938 erfolgte mit der Übernahme des deutschen Steuersystems auch die Einführung der Gewerbesteuer — bestehend aus Gewerbeertrag-, -kapital und Lohnsummensteuer. Diese blieb nach Kriegsende 1945 und der Wiedererlangung der Selbständigkeit Österreichs als gemeinschaftliche Bundes- und Gemeindesteuer bestehen. Die optionale Lohnsummensteuer stand alleine den Gemeinden zu und wurde von den meisten erhoben. Die Hebesätze waren bundeseinheitlich für alle Gemeinden festgesetzt.

Im Rahmen der 1. Stufe der Steuerreform 1986 erfolgte zunächst die Abscha...

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