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OLG 15.07.2010 4 W 180/10, NWB 23/2011 S. 1944

Prozessrecht | Nachliquidation von Umsatzsteuer einer Prozesspartei

Hat eine Prozesspartei nach Abschluss des Verfahrens beantragt, ihre (von der Gegenseite zu tragenden) Verfahrenskosten festzusetzen und hierbei zugleich durch ihren Prozessbevollmächtigten erklären lassen, dass sie zum Abzug der Vorsteuer berechtigt sei, woraufhin der Kostenfestsetzungsbeschluss ohne Berücksichtigung der Umsatzsteuer erging, so kann sie dennoch selbst im Fall der Rechtskraft des Beschlusses die nachträgliche Festsetzung der Umsatzsteuer auf die zu erstattende Anwaltsvergütung beantragen.

Anmerkung:

[i]Zu Gebühren im finanzgerichtlichen Verfahren, s. Gahle, StBMag 1/2009 S. 46Anders wäre zu entscheiden gewesen, wenn das Gericht etwa in den Gründen ausgeführt hätte, dass die im Kostenfestsetzungsantrag in Ansatz gebrachte Umsatzsteuer wegen der zugleich erklärten Vorsteuerabzugsberechtigung nicht berücksichtigt worden sei. Dann läge eine...

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