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FG Münster 24.02.2011 11 K 4239/07 E, NWB 23/2011 S. 1940

Abgabenordnung | Finanzamt darf elektronisch falsch übertragene Lohnsteuerdaten nachträglich berichtigen

Die ungeprüfte Übernahme von der Höhe nach unzutreffendem Arbeitslohn, den der Arbeitgeber auf elektronischem Wege nach § 41b EStG an das für den Arbeitnehmer zuständige Finanzamt übersendet, ist nach dem eine „offenbare Unrichtigkeit” und berechtigt das Finanzamt zur späteren Berichtigung der Steuerfestsetzung gegenüber dem Arbeitnehmer nach § 129 AO. Im Streitfall fügten die Kläger ihrer Einkommensteuererklärung Lohnsteuerbescheinigungen ihrer Arbeitgeber bei, aus denen sich die – zutreffende – Höhe ihres Arbeitslohns ergab. Den erklärten Arbeitslohn legte das beklagte Finanzamt der Steuerfestsetzung allerdings nicht zugrunde, sondern orientierte sich ohne inhaltliche Überprüfung an den – zu niedrigen – Werten, die der Arbeitgeber der Kläger im Wege des elektronischen ...

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