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IWB Nr. 11 vom Seite 545 Fach 11 Europäische Gemeinschaften Gr. 2 Seite 318

Die mittelbare Anwendung von EG-Recht auf rein innerstaatliche Sachverhalte

— zugleich Anmerkung zum ) —

von Dr. Dieter Kischel, Köln

I. Sachverhalt

In seinem Urteil vom (abgedruckt in diesem Heft, F. 3a S. 593, mit Anmerkung von Baranowski) hat der BFH sich mit der Anwendbarkeit des § 3 Nr. 6 EStG auf Bezüge aus ausländischen (französischen) öffentlichen Mitteln befaßt und diese bejaht. Eigentlich hat das Urteil keinen EG-rechtlichen Bezug. Zumindest wird in der Urteilsbegründung mit keinem Wort auf das EG-Recht verwiesen. Um so mehr erstaunt es, wenn im Leitsatz 3 eine Anwendbarkeit des § 3 Nr. 6 EStG auf Bezüge von Kriegsbeschädigten, die aus öffentlichen Mitteln anderer EU-Mitgliedstaaten gezahlt werden, begrenzt wird. In der Begründung wird hierzu lediglich ausgeführt, daß § 3 Nr. 6 EStG nicht nur Bezüge aus inländischen öffentlichen Kassen erfaßt.

Der EG-rechtliche Bezug wird allerdings durch FW in seiner Anmerkung zu dem Urteil in IStR 1997 S. 303 hergestellt. Danach habe der BFH zunächst durch Gerichtsbescheid entschieden. Dort habe er EG-rechtliche Bedenken geltend gemacht, weil § 3 Nr. 6 EStG nur Invalidenrenten aus deutschen Kassen, nicht aber auch gleichartige Renten aus den Kassen anderer EU-Staaten erfasse. In der vom FA beantragten mündlichen Verhandlung sei dann die Frage diskutiert worden, ob ein EG-Rechtsverstoß vorliege und ob der BFH gem. Art. 177 Abs. 3 EGV nicht...

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