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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 2304/08 EFG 2011 S. 1438 Nr. 16

Gesetze: EStG § 62 Abs. 1; EStG § 1 VO (EWG) 1408/71 Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art 1 Buchst. a); VO (EWG) 1408/71 Art. 13; VO (EWG) 1408/71 Art. 14 Nr. 2 Buchst. b i)

Anwendungsbereich der VO (EWG) 1408/71 - Ausschluss der Anwendung deutschen Kindergeldrechts bei Erntehelfern mit Wohnsitz in Polen

Leitsatz

Für Zeiträume, für die ein polnischer Arbeitnehmer dem polnischen Recht über soziale Sicherheit unterliegt, besteht, auch wenn zeitweise eine Beschäftigung im Inland stattfand, kein Anspruch auf Kindergeld. Die vorrangigen Regelungen Polens werden durch das Gemeinschaftsrecht als maßgeblich für den Anspruch auf Familienleistungen für die Klägerin bestimmt. Auf eine unbeschränkte Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 3 EStG kommt es nicht an.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 1438 Nr. 16
EStB 2011 S. 416 Nr. 11
GAAAD-83868

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 12.05.2010 - 2 K 2304/08

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