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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 2248/10 EFG 2011 S. 1323 Nr. 15

Gesetze: EStG § 62 Abs. 1; EStG § 64 Abs. 2 Satz 1 BKGG § 1 Abs. 1 VO(EG) Nr. 883/2004 Art. 11 ff

Kindergeld für im EU-Ausland lebenden Elternteil

Leitsatz

Dem im EU-Ausland lebenden Elternteil, der zwar das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat, aber weder die Voraussetzungen der §§ 62 Abs. 1 EStG, 1 Abs. 1 BKGG erfüllt noch gemäß Art. 11 ff. der VO (EG) Nr. 883/2004 den deutschen Rechtsvorschriften unterliegt, steht nicht der vorrangige Kindergeldanspruch nach § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG zu.

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 1323 Nr. 15
EStB 2011 S. 416 Nr. 11
WAAAD-83867

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 23.03.2011 - 2 K 2248/10

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