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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 4 K 3880/09 AO EFG 2011 S. 1302 Nr. 15

Gesetze: AO § 37 Abs. 2, AO § 44 Abs. 1, AO § 47, AO § 218 Abs. 2, EStG § 26b, EStG § 36 Abs. 4 Satz 3, ZPO § 440 Abs. 1

Keine schuldbefreiende Wirkung bei fehlerhafter Auszahlung auf ein nicht autorisiertes Konto durch die Finanzbehörde

Leitsatz

  1. Solange die Ehegatten nicht dauernd getrennt leben, kann die Finanzbehörde mangels entgegenstehender Anhaltspunkte für eine andere Tilgungsabsicht des zahlenden Ehegatten davon ausgehen, dass die Zahlung der Einkommensteuer für Rechnung beider Ehegatten als Gesamtschuldner bewirkt worden ist.

  2. Der Erstattungsbetrag ist auch dann zwischen ihnen nach Köpfen aufzuteilen, wenn die zugrunde liegenden Vorauszahlungen nur auf Einkünften eines der Ehegatten beruhten und sie ausschließlich von dessen Bankkonto geleistet wurden.

  3. Die Bestimmung des § 36 Abs. 4 Satz 3 EStG ermächtigt nicht zu einer von der in der gemeinsamen Einkommensteuererklärung angegebenen Bankverbindung abweichenden schuldbefreienden Auszahlung des einem Ehegatten zustehenden hälftigen Anteils an dem Erstattungsanspruch auf ein nachträglich von dem anderen Ehegatten benanntes Konto.

Fundstelle(n):
AO-StB 2011 S. 268 Nr. 9
BB 2011 S. 1301 Nr. 21
EFG 2011 S. 1302 Nr. 15
SAAAD-83864

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 05.05.2010 - 4 K 3880/09 AO

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