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IWB Nr. 5 vom Seite 261 Fach 11a Seite 568

EuGH-Verfahrensreport: Direkte Steuern (Stand: Januar 2002)

von Oberregierungsrätin Barbara Schmitt, Brüssel

Teil I: Urteile

1. Rs. C-294/99 (Athinaiki Zythopoiia)

Urt. v.

Zu Sachverhalt und Rechtsfrage vgl. IWB F. 11a S. 523.

Aus den Gründen:

Es stellt einen Steuerabzug an der Quelle i. S. von Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 90/435/EWG des Rates v. über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten dar, wenn das nationale Recht vorschreibt, dass bei der Ausschüttung von Gewinnen durch eine Tochtergesellschaft (eine Aktiengesellschaft oder eine entsprechende Gesellschaft) an ihre Muttergesellschaft für die Bestimmung der steuerbaren Gewinne der Tochtergesellschaft deren gesamter Reingewinn einschließlich der Einkünfte, die einer besonderen zum Erlöschen der Steuerschuld führenden Besteuerung unterliegen, sowie der nicht steuerbaren Einkünfte berücksichtigt wird, obwohl diese beiden Arten von Einkünften nach nationalem Recht nicht besteuert würden, wenn sie bei der Tochtergesellschaft verblieben und nicht an die Muttergesellschaft ausgeschüttet würden.

Rechtsgrundlage:

Art. 5 Abs. 1 der sog. Mutter-/Tochter-Richtlinie (90/435/EWG).

2. Rs. C-43/00 (Andersen og Jensen)

Urt. v.

Zu Sachverhalt und Rechtsfrage vgl. IWB F. 11a S. 460 f. sowie die Anmerkung...

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