Dokument Die Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft - §§ 20 bis 23 UmwStG
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SteuerStud Nr. 6 vom 31.05.2011 Seite 321
Die Einbringung von Unternehmensteilen in eine
Kapitalgesellschaft
§§ 20 bis 23 UmwStG
Prof. Dr. Caren
Sureth und Dr.
Alexandra Maßbaum
Nach den Vorschriften der §§ 20 bis 23
UmwStG besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Wahlrecht,
Unternehmensteile zum Buchwert und damit steuerneutral auf eine
Kapitalgesellschaft zu übertragen oder das Vermögen zum gemeinen Wert
einzubringen und damit im Zeitpunkt der Übertragung alle stillen Reserven
aufzudecken und zu versteuern. Im nachfolgenden Beitrag werden zunächst
die zivil- und steuerrechtlichen Grundlagen einer Einbringung von
Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft dargestellt. Im Anschluss daran
werden die steuerlichen Wirkungen, die bei einer Übertragung zum gemeinen
Wert bzw. zum Buchwert auftreten, analysiert sowie die Faktoren bestimmt, die
die Wahlrechtsausübung maßgeblich beeinflussen.
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