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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 13 K 2850/07 EFG 2011 S. 622 Nr. 7

Gesetze: EStG § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Ermittlung des Buchwertes bei Veräußerung eines Teilgeschäftsanteils

Leitsatz

  1. Wird ein Teil eines Mitunternehmeranteils veräußert, den der Veräußerer nach und nach zu unterschiedlichen Anschaffungskosten erworben hat, ist der Buchwert des veräußerten Teils des Mitunternehmeranteils im Wege der Durchschnittsbewertung zu ermitteln (vgl. , BStBl II 1997, 535).

  2. Die Anschaffungskosten einer Beteiligung an einer Personengesellschaft sind nach dem zivilrechtlichen Grundsatz der Einheitlichkeit des Gesellschaftsanteils auch dann nach dem Durchschnittswert zu ermitteln, wenn hinsichtlich eines erworbenen und alsbald an die Mitgesellschafter weitergereichten Teilanteils ein Durchgangserwerb anzunehmen ist.

  3. Das Vorliegen einer schuldrechtlichen Vereinbarung zur Weiterreichung der Anteile im Zeitpunkt der Anschaffung erfordert keine direkte Zuordnung der auf diesen Teilanteil entfallenden Anschaffungskosten im Wege einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise.

Fundstelle(n):
DStRE 2011 S. 1449 Nr. 23
EFG 2011 S. 622 Nr. 7
KÖSDI 2011 S. 17491 Nr. 7
OAAAD-83407

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 24.03.2010 - 13 K 2850/07

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