Lehrbuch Umsatzsteuer
13. Aufl. 2011
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abschnitt 7: Unentgeltliche Wertabgaben (Eigenverbrauch)
A. Allgemeines
I. Sinn und Zweck der Besteuerung
301Nach der Regelung des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG kann ein Unternehmer die auf Eingangsleistungen an sein Unternehmen lastende Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Mit dieser Regelung setzt der Gesetzgeber praktisch den Verbrauchssteuereffekt der Umsatzsteuer durch: Nur Umsätze auf der Endverbrauchsstufe (i. d. R. an Privatpersonen) lösen mangels Vorsteuerabzug eine Belastung mit Umsatzsteuer aus.
Der Privatmann P kauft für netto 100 € Waren für seinen privaten Bedarf ein. Die auf dem Einkauf lastende Umsatzsteuer i. H. von 19 € muss P an den Verkäufer bezahlen. Diese 19 € kann P nicht als Vorsteuer abziehen (§ 15 Abs. 1 UStG). Er ist mit 19 € Umsatzsteuer belastet und daher Steuerträger.
Aus dem Nebeneinander von Unternehmensbereich und nichtunternehmerischem Bereich tut sich in der Besteuerung des privaten Endverbrauches eine Lücke auf, wenn ein Unternehmer Leistungen, die er zunächst berechtigterweise für eine unternehmerische Betätigung bezogen hat, später einer anderen, nichtunternehmerischen Verwendung zuführt.
Dem hat der Gesetzgeber durch die ergänzende Besteuerung der unentgeltlichen Wertabgaben in § 3 Abs. 1b und 9a UStG (lesen!)...