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Corporate Governance
Mit dem Bilanzierungsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom wurde eine bis dahin im deutschen Recht unbekannte „Erklärung zur Unternehmensführung“ in das Handelsgesetzbuch (§ 289a Abs. 2 Nr. 1-3 HGB) [i] aufgenommen. Gemäß § 289a Abs. 2 Nr. 1 HGB ist auch die Entsprechungserklärung zum Corporate Governance Kodex (§ 161 AktG) [i] in die Unternehmenserklärung aufzunehmen. Damit sind Vorstände und Aufsichtsräte der verpflichteten Gesellschaften zur gesetzeskonformen Anwendung der Entsprechungserklärung zum Corporate Governance Kodex gezwungen.
I. Definition
Corporate Governance heißt übersetzt „Unternehmensführung“. Im Sinne des Corporate Governance Kodex geht es dabei um die Art und Weise, wie Unternehmen verantwortungsvoll und ethisch einwandfrei geführt werden sollen. Eine verantwortungsvolle Unternehmensführung berücksichtigt die Interessen der Eigentümer/Aktionäre bei gleichzeitiger Übernahme einer sozialen, gesellschaftlichen und kulturellen Verantwortung.
Corporate Governance umfasst die Gesamtheit der organisatorischen und inhaltlichen Ausgestaltung der Führung und Überwachung von Unternehmen und gibt dazu einen rechtlichen Ordnungsrahmen hinsichtlich der Einbindung des Unternehmens in sein ...