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EuGH 12.05.2011 C-453/09, NWB 21/2011 S. 1764

Umsatzsteuer | Steuersatz für die Lieferung von Pferden

In Deutschland unterliegt die Lieferung von Pferden (einschließlich reinrassiger Zuchttiere, ausgenommen Wildpferde) dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 i. V. mit Anlage 2 Nr. 1 Buchst. a UStG). Nach EU-Recht kann auf die Lieferung eines Pferdes nur dann ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz angewandt werden, wenn das Pferd im Hinblick auf seine Schlachtung geliefert wird, um für die Zubereitung von Nahrungs- oder Futtermitteln verwendet zu werden. Demzufolge hat der festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland durch die Anwendung eines ermäßigten [i]Huschens/ Hofmann, NWB 35/2010 S. 2782Mehrwertsteuersatzes auf sämtliche Lieferungen, Einfuhren und innergemeinschaftlichen Erwerbe von Pferden gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 96 und 98 MwStSystRL i. V. mit deren Anhang III versto...

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