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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 2 SO 4920/09

Leitsatz

Leitsatz:

Bei der Erfassung des Stromverbrauchs mit nur einem Zähler kann zur Differenzierung zwischen vom Regelsatz umfassten Stromkosten (Haushaltsstrom) und Stromkosten als Kosten der Unterkunft (Heizkosten) geschätzt werden (im Anschluss an -; -).

Tatbestand

Fundstelle(n):
JAAAD-83076

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 02.03.2011 - L 2 SO 4920/09

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