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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 5 K 5060/08 EFG 2011 S. 1750 Nr. 19

Gesetze: UStG 1999 § 12 Abs. 2 Nr. 8, UStG 1999 § 12 Abs. 1, UStG 1999 § 2 Abs. 2 Nr. 2, AO § 14 Abs. 1, AO § 68 Nr. 3 Buchst. a, AO § 65, SGB III § 102 Abs. 2, SGB IX § 40, SGB IX § 136 Abs. 2

Kein ermäßigter Steuersatz für Umsätze aus der Vermietung einer behindertengerechten Ferienanlage

Leitsatz

1. Umsätze eines die Unterstützung behinderter Menschen bei der beruflichen und gesellschaftlichen Eingliederung bezweckenden gemeinnützigen Vereins aus der Vermietung einer – jedermann zur Verfügung stehenden – behindertengerechten Ferienanlage unterliegen dem Regelsteuersatz und sind nicht gem. § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG ermäßigt zu besteuern.

2. Dem steht nicht entgegen, dass der Verein eine umsatzsteuerliche Organschaft mit einer Behindertenwerkstätte betreibenden gemeinnützigen GmbH bildet.

Fundstelle(n):
DStRE 2011 S. 1147 Nr. 18
EFG 2011 S. 1750 Nr. 19
LAAAD-82906

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 08.03.2011 - 5 K 5060/08

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