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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 10 K 258/10 EFG 2011 S. 1605 Nr. 18

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 3, EStG § 15

Hauswirtschaftliche und pflegerische Dienstleistungen als gewerbliche Tätigkeit; nachträglich Wahl der Gewinnermittlung

Leitsatz

  1. Zur Abgrenzung zwischen selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit.

  2. Erbringt ein Stpfl. hauswirtschaftliche und pflegerische Dienstleistungen, führt das zu gewerblichen Einkünften.

  3. Das Wahlrecht zwischen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG und § 4 Abs. 3 EStG steht nicht buchführungspflichtigen Stpfl. prinzipiell unbefristet zu; es kann nachträglich auch noch ausgeübt werden, wenn die Höhe des Gewinns zu schätzen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2011 S. 2646 Nr. 43
BBK-Kurznachricht Nr. 20/2011 S. 959
BBK-Kurznachricht Nr. 24/2011 S. 1168
EFG 2011 S. 1605 Nr. 18
NWB-Eilnachricht Nr. 22/2011 S. 1851
PAAAD-82880

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 17.02.2011 - 10 K 258/10

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