Arbeitshilfe September 2011

Zur Zurechnung der Kenntnis einer Behörde bei § 82 InsO - Mustereinspruch

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1. Ist das Finanzamt verpflichtet, die zur Insolvenzmasse gehörenden Steuererstattungen, die an den Insolvenzschuldner gezahlt wurden, erneut an den Insolvenzverwalter auszuzahlen oder sind diese Leistungen bereits gemäß § 80 Abs. 1 InsO in den Verfügungsbereich des Insolvenzverwalters gelangt?
2. Besteht die einmal erlangte Kenntnis einer (anderen) Finanzbehörde über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach einem Wechsel der örtlichen Zuständigkeit weiterhin, und wenn ja unter welchen Voraussetzungen? - Tritt eine Beweislastumkehr hinsichtlich der Kenntnis von der Insolvenzeröffnung auch bei einem länderübergreifenden Wechsel in der örtlichen Zuständigkeit ein?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB BAAAD-82824