Arbeitshilfe - Stand: 30.07.2014

Kein grobes Verschulden bei Übersehen einer Eingabezeile im elektronischen Elster-Verfahren - Mustereinspruch

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Mögliche Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheides zugunsten der Kläger: Übersehen einer Eingabezeile im elektronischen Steuerprogramm Elster-Formular 2006/2007 (hier: Zeile 62 - als Sonderausgaben abziehbare Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen) als grobes Verschulden im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
OAAAD-82811