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NWB direkt Nr. 20 vom Seite 588

Erwerb von Grundstücken durch Gesellschaften bürgerlichen Rechts

Dr. Holger Klose

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB OAAAD-82730 Der Erwerb von Grundstücken durch Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) zählt derzeit zu den wohl am meisten diskutierten und umstrittenen Fragen des Grundbuchverfahrensrechts. Je nach Sitz und Zuständigkeit des Grundbuchamts werden die Gesellschaften mit sehr unterschiedlichen Anforderungen konfrontiert, ihre Existenz, ihre Identität und ihre Vertretungsregelungen nachzuweisen. Es besteht allerdings die Hoffnung, dass der BGH in einem bei ihm anhängigen Rechtsbeschwerdeverfahren Klarheit schafft und wieder eine einheitliche Rechtsanwendung herstellt.

Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in

Die GbR vor Anerkennung der Rechtsfähigkeit

[i]Immobilieneigentum der Gesellschafter als GesamthandBis zur Anerkennung der Rechtsfähigkeit der GbR durch den Bundesgerichtshof wurde der Erwerb eines Grundstücks durch die GbR dadurch kenntlich gemacht, dass im Grundbuch nicht die Gesellschaft, sondern die einzelnen Gesellschafter namentlich aufgeführt wurden und der Zusatz „in Gesellschaft bürgerlichen Rechts” vermerkt wurde. Grund hierfür war das Verständnis der GbR als Gesamthand.

Anerkennung der Rechtsfähigkeit der GbR durch den BGH

[i]Grundsatzentscheidung des BGH von 2008: GbR ist grundbuchfähigIm Jahr 2001 wurde die GbR vom Bundesgerichts...

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