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BMF 21.04.2011 IV C 3 - S 2342/07/0001 : 126, NWB 20/2011 S. 1682

Einkommensteuer | Besteuerung der Vollzeitpflege

Am hat das BMF eine neue Verwaltungsanweisung zur Besteuerung der Geldleistungen für Kinder in Vollzeitpflege veröffentlicht. Die bisher anzuwendenden (BStBl 2007 I S. 824) und v. (BStBl 2009 I S. 15) werden ganz bzw. hinsichtlich der Aussagen zu § 39 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII aufgehoben. Die wesentlichen Änderungen sind teils redaktioneller Art. Jedoch werden auch erstmals Sonderformen der Vollzeitpflege und die Frage der Auswirkung von zwischengeschalteten freien Trägern der Jugendhilfe geregelt. (1) Platzhaltekosten und Bereitschaftsgelder, die ohne tatsächliche Aufnahme eines Kindes allein für die Aufnahmebereitschaft gezahlt werden, sind weiterhin steuerpflichtig. Aufgrund einer zwischenzeitlich erfolgten Gesetzesänderung (Einführung von § 3 Nr. 9 EStG durch das Kinderförderungsgesetz v. ) war jedoch die bisher im

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