NWB Nr. 20 vom Seite 1673

Zusätzliche Altersvorsorge

Martin Hilbertz | Dipl.-Finanzwirt (FH), Neuwied

„Verloren im Riester-Renten-Dickicht”

Ein Artikel mit dieser Überschrift erschien am in der Financial Times. Die Autoren informierten die Leser u. a. über Mitteilungspflichten und Folgen deren Missachtung. Dass dieses Thema bei mittlerweile mehr als 14 Millionen „Riester-Verträgen” sehr aktuell ist, verdeutlichen Zahlen zur Rückforderung von Zulagen. Der Bund hat nach Informationen des BR-Wirtschaftsmagazins „Geld & Leben” über 1,5 Millionen Konten von Riester-Sparern kontrolliert und zu Unrecht gezahlte staat- liche Zuschüsse zur Riester-Rente zurückgefordert. Wie das Magazin aufdeckte, handelt es sich bisher um eine halbe Milliarde €. Dabei spielten eine schädliche Verwendung ebenso eine Rolle wie falsche Angaben im Antrag oder fehlende nachträgliche Angaben zu veränderten Lebensumständen.

So haben Ehepartner in der Vergangenheit zum Teil Zulagen erhalten, obwohl sie irrtümlich und unabsichtlich keine Eigenbeiträge geleistet hatten.

Neben der Zulage kommt für den Riester-Sparer möglicherweise noch eine Steuerersparnis in Betracht. Denn bekanntlich prüft das Finanzamt bei der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung, ob eine zusätzliche steuerliche Förderung in Form eines Sonderausgabenabzugs in Betracht kommt. Auch hier hat der Steuerbürger oftmals mit den Vordrucken zu kämpfen. Waren die Angaben in 2009 auf der neuen Anlage „Vorsorgeaufwand” zu machen, sind die Eintragungen für den Veranlagungszeitraum 2010 wieder auf der Anlage AV vorzunehmen. Eine Berücksichtigung der Altersvorsorgeaufwendungen nach § 82 EStG kann ab 2010 nur noch dann erfolgen, wenn der Steuerpflichtige in die Übermittlung der Beiträge an die Finanzverwaltung eingewilligt hat (Zeile 6 der Anlage AV). Auf der anderen Seite ist die Verpflichtung der Anbieter zur Erteilung einer Bescheinigung entfallen.

Selbst wenn die Mandanten nicht von einer zusätzlichen Steuerersparnis profitieren können, sollten diese über die Zulagengewährung informiert werden. Denn es wurden nicht nur Riester-Zulagen zu Unrecht gezahlt, vielmehr haben die Anleger nach Erhebungen der LBS seit Einführung der neuen Fördermöglichkeit im Jahr 2002 Zulagen in Höhe von mehr als 500 Millionen € nicht beantragt. Das gilt allein für die Grundzulage, die höheren Kinderzulagen sind dabei nicht einkalkuliert.

In einem aktuellen Gesetzentwurf reagiert die Bundesregierung auf Fälle, in denen gezahlte Zulagen zurückgefordert worden waren, weil Riester-Sparer unwissentlich und aus Versehen keinen Eigenbeitrag geleistet hatten. Nach dem Entwurf sollen Eigenbeiträge nachgezahlt werden können und somit der Zulagenanspruch rückwirkend für die Vergangenheit erhalten bleiben. Ab dem Jahr 2012 ist außerdem vorgesehen, dass Riester-Anleger nicht mehr ohne Weiteres in diese Situation kommen können. Alle Zulageberechtigten sollen dann nämlich einheitlich mindestens 60 € jährlich in ihren Riester-Vertrag einzahlen. Über Einzelheiten informiert Hörster in seinem Beitrag über den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften auf Seite 1690.

Martin Hilbertz

Fundstelle(n):
NWB 2011 Seite 1673
NWB PAAAD-82721