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§ 38 Banken
Vorbemerkung
Die Kommentierung stellt die branchenbedingten Besonderheiten der IFRS-Anwendung nach dem Rechtsstand zum dar. Eine Übersicht über ältere Fassungen enthalten Rz 1 ff. , über die künftige Rechtsentwicklung Rz 66 f.
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt, Begriffe
1Für die IFRS-Bilanzierung von Banken gab es bis 2006 mit IAS 30 „Disclosures in the Financial Statements of Banks and Similar Financial Institutions” einen eigenen Standard. Die Notwendigkeit eines solchen branchenspezifischen Standards wurde mit der volkswirtschaftlichen Bedeutung von Banken sowie der von anderen Unternehmen abweichenden Geschäftstätigkeit von Banken begründet ( IAS 30.3).
Gleichwohl sah IAS 30 keine umfassende Regelung der IFRS-Rechnungslegung für Banken vor, sondern beschränkte sich auf
Gliederungsvorschriften für die Bilanz und die GuV sowie auf
Angabepflichten (Restlaufzeitengliederung, Risikokonzentration, Wertberichtigungen usw.).
2Ende der 90er Jahren wurde mit einer Überarbeitung des IAS 30 begonnen. Parallel hierzu wurde auch IAS 32, der die Angabepflichten zu Finanzinstrumenten branchenübergreifend regelt, überarbeitet. Da die Geschäftstätigkeit vo...