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§ 33 Anteile an assoziierten Unternehmen
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf IAS 28 in der aktuellen Fassung und berücksichtigt Änderungen, Ergänzungen und Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden. Einen Überblick über ältere Fassungen von IAS 28 sowie über diskutierte oder schon als Änderungsentwurf vorgelegte künftige Regelungen enthalten Rz 124 ff.
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt und Begriffe
1.1 Bilanzierung im Konzernabschluss des Investors
1 Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen
oberhalb der Schwelle einer „einfachen” Beteiligung und
unterhalb der Schwelle eines Tochter- oder Gemeinschaftsunternehmens.
2 Es scheint somit sachgerecht, sie einerseits zu konsolidieren, d. h. im Konzernabschluss nicht einfach die Anschaffungskosten der Beteiligung auszuweisen, sie andererseits aber nicht voll (oder proportional) einzubeziehen. IAS 28.13 schreibt daher als Regel vor, assoziierte Unternehmen auf der Basis der equity-Methode (Rz 36 ff.) in den Konzernabschluss miteinzubeziehen.
3Der konzernbilanzielle Anwendungsbereich von IAS 28 geht über assoziierte Unternehmen hinaus. Die equity-Methode ist nach IAS 31 auch (als Wahlrecht) für die Konsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen zugelassen (→ ). Eine Methodenbeschreibung findet sich jedoch nur in