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IWB Nr. 9 vom Seite 429 Fach 8 USA Gr. 2 Seite 986

Das Einkommensteuerrecht der USA

— Teil IV —

von Steuerberater Hans Zschiegner, Chicago

F. Besteuerung von Personengesellschaften und anderen Rechtsträgern

I. Unterschiedliche Personengesellschaften

1. OHG und KG

Der ”Uniform Partnership Act” definiert eine Personengesellschaft als ”Vereinigung von zwei oder mehr Personen zur Durchführung einer gewinnerzielenden Geschäftstätigkeit als Teilhaber”. Die Definition des IRC ist wesentlich breiter und umfaßt ein Syndikat, Gruppe, Pool, Joint Venture oder einen sonstigen, nicht als Kapitalgesellschaft, Trust oder Nachlaß organisierten Zusammenschluß zur Durchführung jeglicher geschäftlichen oder finanziellen Transaktionen (Sec. 761 IRC).

Die weitgehend einer OHG entsprechende ”General Partnership” (GP) hat ausschließlich unbeschränkt haftende Gesellschafter, von denen jeder rechtlich zur Geschäftsführung berechtigt ist. Bei der einer KG entsprechenden ”Limited Partnership” (LP) muß mindestens ein Gesellschafter als Komple- S. 430 mentär unbeschränkt haften, dagegen haften die anderen Gesellschafter als Kommanditisten nur beschränkt mit ihrer Einlage. Bei Verwendung einer Komplementär-Kapitalgesellschaft forderte der IRS unter den bis 31. 12. 1996 geltenden Klassifi...

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