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Straßenverkehrsrecht; | Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge
Das Gesetz zur Einführung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen mit schweren Nutzfahrzeugen v. ist im BGBl 2002 I S. 1234 verkündet worden und am in Kraft getreten. Danach wird für die Benutzung der Bundesautobahnen (mit wenigen Ausnahmen) demnächst eine Maut erhoben. Sie bestimmt sich nach der auf mautpflichtigen Bundesautobahnen zurückgelegten Strecke des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination, nach der Anzahl der Achsen des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination und nach der Emissionsklasse der Fahrzeuge gem. § 48 StVZO. Das Bundesverkehrsministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Höhe und den Zeitpunkt des Beginns der Erhebung der Maut festzulegen.