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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 5 K 568/2007 EFG 2011 S. 1614 Nr. 18

Gesetze: EStG §§ 16, 34

Gewinn aus der Veräußerung von Kommanditanteilen kein laufender Gewinn

Leitsatz

Ein Gewinn aus der Veräußerung des Anteils an einer Personengesellschaft, zu deren Betriebsvermögen ausschließlich oder nahezu ausschließlich Grundstücke gehören, ist nur dann als laufender Gewinn zu behandeln, wenn die Grundstücke dem Umlaufvermögen des von der Gesellschaft betriebenen Unternehmens zuzurechnen sind; dies ist bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft der Fall, wenn bei der Gesellschaft die Voraussetzungen eines gewerblichen Grundstückshandels erfüllt sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 1614 Nr. 18
CAAAD-82371

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 14.04.2010 - 5 K 568/2007

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