Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IWB Nr. 11 vom Seite 549 Fach 6 Usbekistan Gr. 2 Seite 8

Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Usbekistan

von Diplom-Finanzwirt Christian Hensel, Berlin

Nach dem politischen Zerfall der Sowjetunion waren die steuerlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf die entstandenen eigenständigen Staaten neu zu definieren. Für das DBA mit der UdSSR (BStBl 1983 I S. 90) galt zunächst die Vermutung der Fortgeltung dieses Abkommens auch für die Nachfolgestaaten. Mit der Republik Usbekistan wurde darüber hinaus eine gesonderte Vereinbarung über die Fortgeltung des DBA-UdSSR geschlossen (BGBl 1995 II S. 205). Mit Inkrafttreten des neuen Abkommens wird das DBA-UdSSR automatisch außer Kraft treten.

I. Anwendungszeitpunkt und Aufbau

Ein neues Abkommen mit Usbekistan wurde am unterzeichnet und wird nach seinem Inkrafttreten zum 1. 1. des Folgejahres anzuwenden sein, also voraussichtlich ab .

Dem OECD-MA von 1992 folgend, regeln die Art. 1 bis 5 den Geltungsbereich des Vertragswerks sowie die für die Anwendung des Abkommens wichtigen Definitionen. Die Art. 6 bis 22 weisen dem Quellen- bzw. Belegenheitsstaat Besteuerungsrechte für die einzelnen Einkunftsarten und das Vermögen zu. Art. 23 regelt die Vermeidung der Doppelbesteuerung durch den Wohnsitzstaat für die dem Quellen- bzw. Belegenheitsstaat zur Besteuerung belassenen Einkünfte und Vermögenswerte. Die Art. 24 ...

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 4
Online-Dokument

Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Usbekistan

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Steuern International
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen