Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
BMF 28.03.2011 IV C 2 - S 2770/09/10001, KSR 5/2011 S. 12
Aufgabe des doppelten Inlandsbezugs für Organgesellschaften
Über den Wortlaut des § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG und des § 17 KStG hinaus kann eine im EU-/EWR-Ausland gegründete Kapitalgesellschaft mit Geschäftsleitung in Deutschland ab sofort ihr auf im Inland steuerpflichtigen (positiven und negativen) Einkünften beruhendes Einkommen innerhalb einer steuerlichen Organschaft einem Organträger i. S. des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KStG oder § 18 KStG zurechnen, wenn auch die übrigen Voraussetzungen der §§ 14 ff. KStG für die Anerkennung einer steuerlichen Organschaft erfüllt sind.