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Berechnung der Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen
Bei der Bemessung der Freigrenze für Betriebsveranstaltungen sind grundsätzlich alle Kosten durch die Anzahl der Teilnehmer zu teilen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, wenn Arbeitnehmer, deren Teilnahme an der Betriebsveranstaltung vorgesehen war, tatsächlich nicht teilnehmen. Das FG Düsseldorf hält es für gerechtfertigt, in diesem Fall auf den geplanten Teilnehmerkreis abzustellen. Im Streitfall hat dies zur Konsequenz, dass sämtliche Kosten, die auf die nicht teilnehmenden Arbeitnehmer entfallen, aus der Durchschnittsberechnung auszuscheiden sind. Die Revision wurde zugelassen.