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IWB Nr. 22 vom Seite 1125 Fach 6 Hongkong Gr. 2 Seite 16

Steuerfreiheit bei Geschäftstätigkeit einer Tochtergesellschaft in Hong Kong

von Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Hubertus Schwarz und Rechtsanwältin Allison Musgrave-Angst, LL. M., Hamburg

Unternehmensgewinne, die in Hong Kong anfallen, unterliegen einer Steuer von 16,5 %. Die Einkommensteuer für natürliche Personen beträgt maximal 15 % des Bruttoeinkommens. Es ist für Ausländer leicht, in Hong Kong eine Gesellschaft zu gründen. Nach wie vor gelten die Grundsätze des englischen Rechts.

Ausländische Unternehmen, die zur Unterstützung des Vertriebs ihrer Produkte in Drittländern eine Gesellschaft in Hong Kong gründen und nutzen wollen, müssen sich über die nationale und außensteuerliche Behandlung dieser Gesellschaft nach dem Recht von Hong Kong im klaren sein.

Insbesondere wird danach gefragt, inwieweit in Hong Kong entstehende Gewinne bei einer dortigen Gesellschaft steuerpflichtig sind. Dies kann von besonderer Bedeutung für Steuerplanungen deutscher Investoren werden, wenn Hong Kong in das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Deutschland und der Volksrepublik China einbezogen wird.

I. Territorialitätsprinzip im Steuerrecht Hong Kongs

Das auf die Besteuerung von Körperschaften anwendbare Gesetz in Hong Kong ist die Inland Revenue Ordinance (IRO) No. 20 aus dem Jahre 1947, das durch viele Änderungen heute zu einem modernen Körperschaftsteuergesetz geworden ist. In Section 14 (...

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