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IWB Nr. 24 vom Seite 1237 Fach 5 Russische Föderation Gr. 2 Seite 76

Das deutsch-russische Doppelbesteuerungsabkommen

von Ewgeni Koslow, Osnabrück

Das DBA mit Russland auf dem Gebiet der Steuern auf Einkommen und Vermögen (DBA-RF) wurde am in Moskau nach schwierigen Verhandlungen unterzeichnet. Im Dezember desselben Jahres wurde das Abkommen sowohl in Deutschland (Gesetz v. , BGBl 1996 II, S. 2710) als auch in Russland (Gesetz v. ) ratifiziert, so dass es bereits ab dem anwendbar ist.

Das DBA-RF hat das alte DBA-UdSSR v. ersetzt. Das DBA-UdSSR galt neben allen anderen internationalen Abkommen der ehemaligen UdSSR im Verhältnis zu Russland als Nachfolgerstaat bis zum Abschluss eines neuen DBA fort (Bekanntmachung des Bundesministers des Auswärtigen v. , BGBl 1992 II S. 1016). Das alte DBA entsprach jedoch den stark geänderten wirtschaftlichen und steuerlichen Verhältnissen in Russland nicht mehr.

Das Steuerrecht Russlands befindet sich z. Zt. in einer Phase der Änderung. Am ist der erste, allgemeine Teil des Steuerkodex (StK) in Kraft getreten. Er regelt die Grundlagen des Steuersystems, Grundprinzipien des Steuerrechts und beinhaltet steuerliche Verwaltungs- und Verfahrensvorschriften. Zu erwähnen sind u. a. folgende, die auch für die Behandlung von grenzüberschreitenden Steuerfällen relevant sind: die Prin...

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