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IWB Nr. 7 vom Seite 349 Fach 5 Italien Gr. 2 Seite 454

Entwicklungen und Neuerungen im italienischen Steuerrecht zum Jahr 2000

von Dr. Siegfried Mayr und Dr. Robert Frei, Mailand

Die Änderungen im italienischen Steuerrecht, die durch das Haushaltsgesetz für das Jahr 2000 (Gesetz Nr. 488 v. ) erfolgt sind, stehen ganz im Zeichen der Steuererleichterungen. Auch wenn die Steuersenkung insgesamt für die Steuerpflichtigen keine bedeutende Entlastung herbeiführt, ist im Vergleich zu den vergangenen Jahren eine klare Trendwende zu verzeichnen. Während durch das Haushaltsgesetz im Wesentlichen die indirekten Steuern herabgesetzt werden, ist durch das Gesetzesdekret Nr. 9 v. durch den Ausbau des ”Dual-Income-Tax”-Gesetzes eine weitere Entlastung im Bereich der Unternehmensgewinnbesteuerung erfolgt.

I. Dual Income Tax

Der Dual-Income-Tax-Effekt für Kapitalgesellschaften wird in den nächsten zwei Jahren um 40 % erhöht. Dadurch wird ein weiterer Schritt in Richtung Senkung der Ertragsbesteuerung der Gesellschaften auf 27 % unternommen.

Die Dual Income Tax besteht aus einer begünstigten Besteuerung eines Teils des Gewinns zu einem Steuersatz von 19 %, der in Funktion des Eigenkapitalzuwachses im Vergleich zu 1996 ermittelt wird (s. dazu IWB F. 5 Ital. Gr. 2 S. 427). Für Kapitalgesellschaften betrug die begünstigte Bemessungsgrundlage bisher jährlich 7 % (dieser Satz wird ...

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